Über tausend Betriebe müssen Anbindehaltung binnen sieben Jahren einstellen

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Mit dem Erlass stoppt Niedersachsen als erstes Bundesland die Ketten- und Halsrahmenanbindung von Rindern und setzt damit neue tierschutzrechtliche Maßstäbe. Die Regelung greift sofort und verlangt innerhalb neun Jahren den Umbau auf artgerechte Haltungssysteme. Wirtschaftliche Auswirkungen wurden analysiert, Kosten für Futter und Pflege berücksichtigt sowie Empfehlungen des Deutschen Tierschutzbundes eingearbeitet. Über eine Million betroffener Rinder profitieren künftig von besseren Bewegungsfreiheiten und reduzierten Erkrankungsrisiken. Die Fristen ermöglichen eine abgestimmte Planung für Landwirte.

Ende der Anbindehaltung überfällig, Niedersachsen fordert rasche bundesweite Umsetzung

Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbands Niedersachsen, stellt fest, dass die Anbindehaltung gegen das Tierschutzgesetz verstößt und langfristige Schäden bei Rindern verursacht. Er verweist auf Studien, die höhere Krankheitsraten und Stresssymptome dokumentieren. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, begrüßt das niedersächsische Vorgehen als richtungsweisend. Er mahnt andere Bundesländer, dem Beispiel zu folgen, um tierschutzrechtliche Mindeststandards flächendeckend umzusetzen. Sein Appell betont die Verantwortung von Politik und Landwirtschaft, tiergerechte Alternativen konsequent voranzutreiben. Dringend.

Isolierte Haltung verhindert Sozialverhalten, verursacht physische und psychische Schäden

Die Fixierung von Rindern in festen Halsrahmen verhindert jegliche Dreh- und Pflegebewegungen, wodurch das natürliche Sozialverhalten entfällt. Solche Zustände widersprechen geltenden Tierschutzstandards und verschlechtern die Lebensqualität erheblich. Einsamkeit und reduzierter Austausch mit Artgenossen führen zu Stress und begünstigen chronische Gelenk- und Euterentzündungen. Die eingeschränkten Stallabmessungen erlauben weder gleichzeitiges Stehen noch Liegen und verschärfen Verletzungsgefahren auf Gitterböden. Infolgedessen entstehen permanente körperliche Schäden und erhebliche psychische Belastungen, die das Tierwohl nachhaltig beeinträchtigen.

Landwirtschaftsministerium kritisiert über tausend anbindende Betriebe trotz landesweiten Verbots

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium meldet mehr als tausend Betriebe, die das seit Jahren geltende Verbot der dauerhaften Anbindehaltung ignorieren und Rinder in Einzelbuchten ohne ausreichende Bewegungsfreiheit halten. Die Methode widerspricht dem Tierschutzgesetz und verursacht Euterentzündungen, Gelenkschäden sowie Verhaltensstörungen. Dieter Ruhnke warnt, dass Mehraufwand für artgemäße Lauf- und Gruppenhaltung notwendig sei, um tierschutzwidrige Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und das Wohlbefinden der Tiere zu sichern. Einführung verbindlicher Meldefristen und Förderprogramme beschleunigt Umbau moderner Stallsysteme.

Verlängerung um zwei Jahre möglich: Endgültige Frist für Stallumbau

Mit Inkrafttreten des Erlasses in einem Monat beginnt eine siebjährige Frist für die Anpassung von Stallanlagen auf tiergerechte Lauf- oder Gruppenhaltungssysteme. Auf Antrag ist eine einmalige Verlängerung um bis zu zwei Jahre möglich. Unterlassene Meldungen und Betriebsschließungen ziehen die Pflicht nach sich, bis spätestens fünf Jahre nach Verlautbarung sämtliche Ketten- und Halsrahmensysteme zu entfernen. Ziel ist eine dauerhafte vollständige Ablösung tierschutzwidriger Anbindehaltung zugunsten dringender gesundheitlicher und sozialer Bedürfnisse der Rinder.

Pionierschritt Niedersachsen beendet tierschutzwidrige Anbindehaltung und setzt bundesweite Maßstäbe

Mit der Aufhebung der Anbindehaltung in Niedersachsen werden verbindliche Auflagen zur Modernisierung von Stallanlagen eingeführt. Tierhalter erhalten Übergangsfristen, um auf fortschrittliche Kombinationen aus Laufhof, Offenstall oder Gruppensystem umzustellen. Diese Vorschrift verbessert das Wohlbefinden der Rinder, indem sie soziale Interaktion ermöglicht und gesundheitliche Schäden reduziert. Gleichzeitig sendet sie ein klares Statement an Bund und Länder, tierschutzwidrige Haltungsmethoden nicht länger zu tolerieren. Der Erlass fördert Agrarinnovation und schafft Grundlagen für nachhaltige Tierhaltung.

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