Mini-Photovoltaikanlagen werden steuerlich gefördert und haben Förderprogramme

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Mit Blick auf die hohen Stromkosten und den Trend zur Nachhaltigkeit denken immer mehr Menschen darüber nach, eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die erfreuliche Nachricht ist, dass dafür keine separate Photovoltaikversicherung erforderlich ist. Die bestehende Hausratversicherung bietet ausreichenden Schutz für solche Balkonkraftwerke. Diese Information wurde von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, bekannt gegeben.

Erweiterte Musterbedingungen ermöglichen Mitversicherung von Balkonkraftwerken

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Musterbedingungen für die Hausratversicherung aktualisiert, um den Bedürfnissen von umweltbewussten Verbrauchern gerecht zu werden. Kunden, die eine neue Hausratversicherung abschließen und bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder erwerben möchten, können sich auf eine einfache Mitversicherung verlassen. Die Anpassung der Musterbedingungen zeigt das Engagement des GDV, Versicherungsschutz für Mini-Photovoltaikanlagen zu gewährleisten.

Damit das Balkonkraftwerk und der übrige Hausrat ausreichend versichert sind, sollten Besitzer von Balkonkraftwerken mit ihrem Hausratversicherer sprechen und ihren bestehenden Vertrag überprüfen. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, um Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge abzusichern. Im Gegensatz zu großen Photovoltaikanlagen, die normalerweise auf dem Dach installiert sind, benötigen Balkonkraftwerke keine separaten Versicherungspolicen.

Mini-Solaranlagen sind über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese Versicherung greift, wenn ein Modul während eines Sturms abbricht und Schäden am Balkon der Nachbarn verursacht.

Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mieter ihren Mietvertrag auf etwaige Vorschriften hinsichtlich solcher Anlagen überprüfen. Es ist empfehlenswert, den Vermieter zu kontaktieren und um die Erlaubnis für die Installation des Balkonkraftwerks zu bitten. In den meisten Fällen ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll.

Eine wichtige Information ist, dass seit Jahresbeginn Mini-Photovoltaikanlagen steuerlich gefördert werden. Beim Kauf entfällt die Mehrwertsteuer, was die Anschaffungskosten verringert. Darüber hinaus gibt es verschiedene Förderprogramme, die finanzielle Unterstützung bieten. Interessierte sollten sich über diese Fördermöglichkeiten informieren und die erforderlichen Schritte unternehmen, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Bei der Versicherung einer Solaranlage haben Immobilienbesitzer die Wahl zwischen der Wohngebäudeversicherung oder einer eigenständigen Photovoltaikversicherung. Beide Versicherungen bieten umfassenden Schutz vor verschiedenen Schadensereignissen wie Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck. Durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung können Immobilienbesitzer sicherstellen, dass ihre Solaranlage im Falle eines Schadens finanziell abgesichert ist und sie keine finanziellen Einbußen erleiden.

Mini-Photovoltaikanlagen durch Hausratversicherung abgesichert, keine Extra-Versicherung notwendig

  • Die Hausratversicherung schützt Mini-Photovoltaikanlagen vor Schäden und ersetzt die Notwendigkeit einer speziellen Versicherung
  • Dank der erweiterten Musterbedingungen können Besitzer von Balkonkraftwerken ihre Anlagen unkompliziert versichern lassen
  • Die Hausratversicherung schützt Mini-Photovoltaikanlagen vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge
  • Schäden an Nachbarn durch Mini-Solaranlagen können über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden
  • Mieter sollten vor der Installation eines Balkonkraftwerks die Zustimmung ihres Vermieters einholen und ihren Mietvertrag prüfen
  • Mini-Photovoltaikanlagen erhalten seit Jahresbeginn steuerliche Förderung und es gibt zahlreiche Programme zur finanziellen Unterstützung beim Kauf
  • Immobilienbesitzer haben die Option, ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine eigenständige Photovoltaikversicherung abzudecken. Diese Versicherungen schützen vor Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren

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