Kostenorientierte Versicherer riskieren dauerhaft wichtigen Transparenzverlust in rechtlicher Mandantenvertretung

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Die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Kammern haben sich auf der 96. JuMiKo klar gegen den bayerischen Vorschlag zur Schwächung des RDG ausgesprochen. Sie befürchten, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Gesellschaften systematische Interessenkonflikte in Kauf nehmen und Verbraucher so von unabhängiger und berufsrechtlich abgesicherter Rechtsberatung ausgeschlossen werden. Das geltende Gesetz gewährleistet Unabhängigkeit, Transparenz und Verbraucherschutz. Die Kammern rufen Bund und Länder zur konsequenten Ablehnung des Vorstoßes auf. Transparenz und Qualität müssen erhalten.

Unabhängigkeit der Rechtsberatung: BRAK verteidigt geltendes Gesetz dringend konsequent

Anlässlich der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister verdeutlichen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Leiterinnen und Leiter der regionalen Rechtsanwaltskammern die unverzichtbare Funktion des bestehenden Rechtsdienstleistungsgesetzes. Vielfältige Landes-Stellungnahmen bilden die Grundlage ihrer Kritik am bayerischen Vorstoß, der die berufliche Unabhängigkeit von Anwältinnen und Anwälten schwächen könnte. Mit Nachdruck fordern sie eine klare Abkehr von diesem Vorschlagsentwurf, um eine hochwertige Verbraucherschutz- und Mandantenberatung sicherzustellen. Sie verlangen entschiedene Ablehnung.

Interessenkonflikte durch Versichererberatung schwächen unabhängige Mandatsführung und Rechtsstaatlichkeit gravierend

Die primäre Zielsetzung gewinnorientierter Rechtsschutzversicherer liegt in der Kostensenkung und Profitmaximierung. In ihrer Berater Funktion ergeben sich daraus unausweichliche Interessenkonflikte, die Mandantinnen und Mandanten oft nicht bewusst sind, da ihnen notwendige Informationen vorenthalten werden. Versprochene Leistungen werden erst nach wiederholtem Nachdrängen und Interventionen bewilligt. Diese Praxis schwächt die Effizienz des Rechtsschutzes, erhöht den Aufwand für Versicherte und mindert die Qualität ihrer rechtlichen Vertretung und gefährdet damit langfristig den Verbraucherschutz insgesamt.

Berufsrechtliche Pflichten sichern Mandanten unabhängigen, verantwortungsvollen und transparenten Rechtsschutz

Unter der Leitung eines Rechtsschutzversicherers erbrachte Rechtsberatung setzt das Mandant-Interesse dem wirtschaftlichen Zielkonflikt des Versicherers aus und gefährdet so eine sachgerechte Kostenübernahme. Ohne unabhängige Überprüfung durch einen zugelassenen Anwalt erhielte der Ratsucher keine Gewähr dafür, dass alle Erfolg versprechenden rechtlichen Schritte ergriffen werden. Die Hinzuziehung externer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hingegen sichert sowohl die professionelle Risikoanalyse als auch die konsequente Durchsetzung von Ansprüchen im Mandanteninteresse.

Interessenkonflikte im Rechtsdienstleistungsgesetz durch klare Regeln wirksam ausgeschlossen werden

Das Rechtsdienstleistungsgesetz verpflichtet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Einhaltung strenger berufsrechtlicher Maßstäbe, die für absolute Unabhängigkeit, Diskretion und Interessenkonfliktfreiheit sorgen. Diese gesetzlichen Sicherungen bilden die Basis für eine qualifizierte und transparente Rechtsberatung. Mandantinnen und Mandanten genießen dadurch einen belastbaren Schutz und eine neutrale Vertretung. Im Gegensatz dazu fehlt Rechtsschutzversicherern als Wirtschaftsunternehmen eine vergleichbare, verbindliche berufsrechtliche Kontrolle, weshalb dort wirtschaftliche Erwägungen potenziell in Konflikt mit dem Mandanteninteresse geraten können.

Augenwischerei-Vorwurf: Wessels kritisiert organisatorische Trennungen als absolutes untaugliches Mittel

Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Ulrich Wessels, kritisiert den bayerischen Gesetzentwurf als Gefälligkeitsakt zugunsten der Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Ratsuchern. Er hält organisatorische Trennungsmechanismen für untauglich, Interessenkonflikte zu beseitigen, und bezeichnet sie als reine Propaganda. Wessels richtet einen eindringlichen Appell an die Justizminister von Bund und Ländern, das Vorhaben konsequent zurückzuweisen und damit sicherzustellen, dass Mandantinnen und Mandanten auch künftig unabhängige, qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen können.

RDG-sicherer Mandantenschutz durch BRAK garantiert professionelle, transparente Rechtsberatung bundesweit

Indem die Bundesrechtsanwaltskammer das bestehende Rechtsdienstleistungsgesetz mit Nachdruck wahrt, stellt sie die Unabhängigkeit der Rechtsberatung auf solide Füße. Mandantinnen und Mandanten profitieren von fachkundiger, nachvollziehbarer Beratung, die durch berufsrechtliche Vorgaben geschützt ist und den Verbraucherschutz stärkt. Die gesetzlichen Bestimmungen beugen Interessenkonflikten vor, sichern die Neutralität der anwaltlichen Vertretung und gewährleisten einen barrierefreien Zugang zu juristischer Expertise. So wird das Vertrauen in die Rechtspflege nachhaltig gefestigt.

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