Kommt es nach Plan der Bundesregierung und des GDV, wird der Elementarschutz bald in der Wohngebäudeversicherung Pflicht. Grund dafür ist die wachsende Unterstützung in der Bevölkerung: 62 Prozent sprechen sich laut Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK für eine Verpflichtung aus, nur 25 Prozent sind dagegen. Die DEVK bietet seit 2011 ein Opt-out-Modell, das neue Verträge standardmäßig gegen Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch absichert. Der Koalitionsvertrag konkretisiert diese Pläne bislang vage.
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72 Prozent der Hausbesitzer unterstützen verpflichtende Elementarschadenschutzversicherung in Umfrage
Angesichts der stark ansteigenden Schneeschmelze und übervoller Flussläufe erhält der Hochwasserschutz im Koalitionsvertrag politische Priorität. Geplant ist eine verpflichtende Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden, konkrete Formulierungen und Zeitpläne fehlen jedoch. Eine aktuelle Umfrage von Civey im Auftrag der DEVK dokumentiert, dass 62% der befragten Bundesbürger diesen verpflichtenden Mechanismus begrüßen, 25% ihn ablehnen und die Zustimmungsrate unter Hauseigentümern sogar 72% beträgt. Rechtliche Unschärfen bei Ausnahmen, Beitragsgestaltung und Laufzeiten schaffen aber noch erheblichen Klärungsbedarf.
27 Prozent Haushalte bleiben ohne Schutz gegen Elementarrisiken unversichert
Policen für Wohngebäude schließen in der Grunddeckung in der Regel nur Schäden durch Sturm und Hagel ein. Risiken durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen sind hiervon ausgenommen, sodass hierfür eine separate Elementarschadendeckung notwendig wird. Einer DEVK-Umfrage zufolge haben 71 Prozent der Immobilienbesitzer diese Zusatzdeckung abgeschlossen. Dennoch meldet der GDV für das Jahr 2024 nur einen Abdeckungsgrad von 57 Prozent. Diese Lücke führt dazu, dass Privathaushalte ohne adäquaten Schutz gegen Naturereignisse verbleiben.
Forderung nach verpflichtender bundesweiter Elementarschadendeckung stößt auf politische Verzögerung
Im aktuell vereinbarten Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP festgelegt, dass eine Pflichtdeckung gegen Elementarschäden Teil jeder Wohngebäudeversicherung wird und damit Hausbesitzer gegen existenzbedrohende Schäden durch Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch geschützt werden. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag reagierte die Bundesregierung jedoch nur ausweichend: Man prüfe ein Opt-out-Modell, ließ aber verbindliche Fristen, konkrete Vorgaben zur Abwahloption und einen klaren Termin für die Einführung vermissen.
Branchenmodell Opt-out bei DEVK erzielt hohe Neugeschäftsquote seit 2011
Über ein sogenanntes Opt-out-Modell verankert die DEVK seit 2011 in allen neuen Wohngebäudeversicherungsverträgen automatisch eine Elementarschadendeckung, die Versicherte nur auf ausdrücklichen Wunsch aus ihrem Vertrag entfernen. Dr. Michael Zons, Vorstandsvorsitzender der DEVK, weist darauf hin, dass dadurch finanzielle Härtefälle durch Naturkatastrophen wie Überflutung oder Starkregen effektiver verhindert werden und eine Neugeschäftsquote von 67 Prozent die überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit bestätigt und fördert gleichzeitig das Risiko- und Kostentransparenzbewusstsein bei allen Hausbesitzern deutlich nachhaltig.
Zweifel am Nutzen lassen 41 Prozent auf Elementarschutz verzichten
Ergebnisse einer Umfrage belegen, dass über 27 Prozent der Deutschen keinen Schutz gegen Naturgefahren in der Wohngebäudeversicherung haben. 41 Prozent dieser Gruppe halten ihre Wohnlage für sicher und verzichten daher auf entsprechende Policen. 32 Prozent sehen den Abschluss solcher Versicherungen als Aufgabe des Eigentümers. Unter Hausbesitzern verzichtet nahezu jeder siebte auf diese Absicherung, häufig mit der Begründung, dass ein geringes Risiko durch die Lage bestehe. Dies verursacht im Schadenfall Belastungen
DEVK und GDV präsentieren Strategiepapier für nachhaltigen Gebäudeschutz 2025
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) präsentiert ein integriertes Konzept zum Elementarschadenschutz, das staatliche Pilotprojekte, Risikokarten und Vorgaben für eine vorausschauende Gebäudeplanung umfasst, um den Schutz vor Hochwasser und Starkregen zu sichern. Gleichzeitig erfasst und analysiert die DEVK fachdatenbasierte Erkenntnisse, berät Eigentümer detailliert zur Wahl des geeigneten Deckungsumfangs und entwickelt finanzielle Anreizmodelle. Ein ausführliches Positionspapier dazu wurde im Dezember 2025 publiziert und enthält Handlungsschritte sowie Umsetzungsleitlinien. Es definiert priorisierte Maßnahmenpakete.
27 Prozent Immobilienbesitzer bleiben ohne Elementarschutz trotz unterschätzter Risiken
Die Einführung eines verpflichtenden Elementarschutzes in Wohngebäudeversicherungen verhindert existenzbedrohende Kosten nach Elementarschäden durch Hochwasser, Erdrutsch oder Starkregen. Damit wird Versorgungssicherheit geschaffen und finanzielle Hilfsleistungen überflüssig. Das Opt-out-Modell der DEVK sorgt dafür, dass auch zurückhaltende Versicherungsnehmer automatisch abgesichert sind. Jetzt ist ein klarer gesetzlicher Rahmen im Koalitionsvertrag erforderlich, ergänzt durch ein ganzheitliches Gesamtkonzept für Prävention, Bauplanung und objektive Risikobewertung. So lässt sich breite Unterstützung in der Bevölkerung erzielen durch flächendeckende Umsetzung.

