Straßenkatzen werden gekennzeichnet, registriert und nach Kastration wieder zurückgebracht

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Die Frühjahrsaktion zur Katzenkastration in Schleswig-Holstein erhält eine Förderung von insgesamt 20.000 Euro durch den Deutschen Tierschutzbund und seinen Landesverband. Vom 23. Februar bis 22. März werden Fangkatzen in teilnehmenden Gemeinden kostenfrei sterilisiert, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und im FINDEFIX-Register erfasst. Ehrenamtliche Helfer und lokale Partner ermöglichen diese Präventionsmaßnahme, um die Population kontrolliert zu reduzieren, Tierheimen Druck zu nehmen und das Wohl freilebender Katzen langfristig zu sichern. Eine Kastrationspflicht geplant.

Gefangene Straßenkatzen Schleswig-Holstein kostenfrei kastriert mikrogechippt und registriert Frühjahrsaktion

In Schleswig-Holstein können während der Frühjahrsaktion zwischen 23. Februar und 22. März freilebende Katzen in ausgewählten Kommunen kostenlos kastriert werden. Nach dem Eingriff werden die Tiere mit einem Mikrochip gekennzeichnet und automatisch in FINDEFIX registriert. Anschließend erfolgt die behutsame Rückführung an ihren Fundort. Diese Initiative zielt darauf ab, die unkontrollierte Verbreitung von Straßenkatzen zu stoppen, das Leid zu minimieren und langfristig für eine stabilere Population zu sorgen. Zudem profitieren alle.

Vizepräsidentin Kloth lobt Engagement bei Katzenkastration und Registrierung flächendeckend

Mehr als 3.600 freilebende Katzen wurden im vergangenen Jahr eingefangen, kastriert, mit einem implantierten Mikrochip versehen und ordnungsgemäß in FINDEFIX eingetragen. Ellen Kloth, Landesverbandsvorsitzende in Schleswig-Holstein und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes, würdigt den vorbildlichen Eifer der freiwilligen Helferinnen und Helfer und erklärt: „Wir setzen alles daran, auch diesmal möglichst viele Tiere kastrieren zu lassen.“ Präsident Thomas Schröder ergänzt, dass eine regelmäßige Populationseindämmung durch Kastrationsmaßnahmen den Vermehrungskreislauf effektiv und nachhaltig unterbricht.

Die geplante Verordnung zum landesweiten Katzenschutz schreibt die Kastration sämtlicher Freigängerkatzen vor, um das unkontrollierte Wachstum der Population wirksam einzudämmen und Streunerkatzenhilfen zu entlasten. Ferner verpflichtet sie zur dauerhaften Kennzeichnung durch einen Mikrochip sowie zur Registrierung in einer zentralen Datenbank. Mit diesen Maßnahmen sollen Verantwortungsbewusstsein gefördert, fundierte Bestandserhebungen ermöglicht und langfristige tierschutzorientierte Strategien entwickelt werden, die das Wohl der Katzen sichern. Diese verbindlichen Vorgaben tragen zur Verbesserung des Tierheimumfelds bei.

Nach erfolgreichen landesweiten Kastrationsprogrammen, in deren Rahmen bereits rund 32.000 freilebende Katzen systematisch sterilisiert wurden, plant das Land Schleswig-Holstein bis Ende des zweiten Quartals die Einführung einer umfassenden Katzenschutzverordnung. Vorgesehen sind eine verpflichtende Kastration von außerhalb lebenden Katzen, eine eindeutige Mikrochip-Kennzeichnung sowie die anschließende Registrierung aller Tiere im FINDEFIX-Register. Ellen Kloth hebt hervor, dass diese Maßnahmen gemeinsam mit der Frühjahrsaktion entscheidend dazu beitragen, das Katzenleid effektiv und nachhaltig zu vermindern.

Kommunen übernehmen Hälfte der Behandlungskosten und entlasten effektiv Tierheime

Zur Finanzierung der landesweiten Katzenkastrationsinitiative mobilisieren der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein jeweils zehntausend Euro. Hinzu kommen vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellte 110.000 Euro zur Deckung der Operationskosten. Die Bastet Stiftung steuert zusätzliche Spenden bei, während die beteiligten Kommunen die Hälfte der tierärztlichen Behandlungskosten übernehmen. Durch den Verzicht der Veterinäre auf ein Honorar von 30 Euro pro Kastrationsvorgang sinken die finanziellen Hürden merklich und die Tierheime werden weiterhin langfristig entlastet.

Straßentiere werden kastriert, mit Mikrochip markiert und sorgfältig zurückgebracht

Teilnehmer Kommunen ermöglichen es Tierschutzorganisationen und freiwilligen Helfern, gefangene Straßenkatzen kostenfrei kastrieren zu lassen. Direkt nach dem Eingriff werden Mikrochips implantiert und die Tiere in FINDEFIX registriert. Dem folgt eine umfassende Erholungsphase unter tierärztlicher Beobachtung. Abschließend kehren die Katzen behutsam an ihre ursprünglichen Fangorte zurück. Durch diesen integrativen Ansatz wird die Vermehrung wildlebender Katzen wirksam begrenzt und gleichzeitig eine Überforderung der lokalen und regionalen Tierheime verhindert. Alle Partner arbeiten koordiniert.

Kostenfreie Kastrationen und Registrierung entlasten Tierheime und kontrollieren Katzenbestand

Mit der landesweiten Frühjahrsaktion sowie der geplanten Katzenschutzverordnung wird eine koordinierte Kampagne etabliert, die durch kostenfreie Kastrationen, Kennzeichnungen und Registrierung die Überpopulation von Straßenkatzen wirkungsvoll eindämmt. Dieses strukturierte Vorgehen verhindert langfristig die Vermehrung und reduziert das Leid der Tiere. Tierheime profitieren von geringeren Aufnahmezahlen, wodurch Kapazitäten frei werden. Breite finanzielle Unterstützung von Verband und Land sowie der Einsatz von Ehrenamtlichen gewährleisten eine nachhaltige Verbesserung der Situation freilebender Katzen und Gesellschaft.

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