Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten: Wichtig für den Ernstfall

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Die Tradition, im Mai zu heiraten, geht oft mit großen Erwartungen einher. Doch viele Paare sind überrascht zu erfahren, dass ihr Vermögen nach der Hochzeit nicht automatisch auch dem Partner gehört. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) wertvolle Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat zusammengestellt, darunter die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten.

Partnervermögen nach der Heirat nicht automatisch gemeinsames Eigentum

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass das Vermögen, das in eine Ehe eingebracht wird, automatisch auch dem Partner gehört. Dies stellt Jürgen Buck, Vorstand der GVI, jedoch klar. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner nach der gesetzlichen Erbfolge. Es ist wichtig zu beachten, dass Beträge über den Freibetrag und Versorgungsfreibetrag versteuert werden müssen.

Entscheidungen im Ernstfall treffen: Vorsorge und Vollmachten sind wichtig

Im Notfall automatisch der Partner entscheiden zu lassen, ist ein verbreiteter Irrglaube unter Ehepartnern. Um sicherzugehen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch in gesundheitlichen Angelegenheiten berücksichtigt werden, sollten rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten erstellt werden. Eine Patientenverfügung ermöglicht es zudem, im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners zu handeln.

Wichtiges Update: Ehepartner haben Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten

Seit dem 1. Januar 2023 haben Ehepartner ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Das bedeutet, dass der Ehepartner die Befugnis hat, im Namen des anderen Partners Entscheidungen zu treffen, wenn dieser nicht in der Lage ist, dies selbst zu tun. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Notvertretungsrecht keine Patientenverfügung ersetzt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen festzuhalten und sicherzustellen, dass diese respektiert werden. Daher wird empfohlen, sowohl das Notvertretungsrecht als auch eine Patientenverfügung zu haben.

Finanzielle Planung in der Ehe: Vorkehrungen treffen

Nach der Hochzeit können Paare von der finanziellen Situation überrascht werden. Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig finanzielle Vorkehrungen zu treffen. Eine umfassende finanzielle Planung sowie die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung sind dabei von großer Bedeutung, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu sichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und Finanzen“ finden Sie auf der Webseite www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.

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