Energetische Sanierung mit Riester-Guthaben: Anforderungen und Möglichkeiten

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Die Riester-Rente bietet Rentnern eine zusätzliche Einkommensquelle im Alter, die nicht zwangsläufig in Form einer Rente ausgezahlt werden muss. Riester-Sparer können ihr angespartes Guthaben auch für Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Wohnsituation nutzen, was als Wohn-Riester bezeichnet wird. Diese Möglichkeit ermöglicht es den Rentnern, ihr Kapital für energetische Sanierungen wie Wärmedämmung, Fenster- und Türenaustausch sowie Heizungsanlagen einzusetzen. Durch diese Investitionen können sie ihren Wohnkomfort im Alter steigern und von einer höheren Wohnqualität profitieren.

Riester-Guthaben für energetische Sanierung verwenden seit 2024

Seit dem Jahr 2024 besteht die Option, das angesparte Kapital der Riester-Rente für eine energetische Sanierung zu verwenden. Dies beinhaltet Maßnahmen wie Wärmedämmung, den Austausch von Fenstern und Türen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen und den Einbau energiesparender Lüftungssysteme. Auch digitale Systeme zur Energieverbrauchsoptimierung können genutzt werden, sofern sie älter als zwei Jahre sind.

Riester-Sparer haben die Möglichkeit, ihr angespartes Guthaben für eine energetische Sanierung ihrer selbst bewohnten Immobilie zu verwenden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Riester-Rentner sich noch nicht in der Auszahlungsphase seines Vertrags befindet und ausreichend Kapital vorhanden ist. Die Mindestentnahmesumme für die energetische Sanierung beträgt 6000 Euro für Eigentümer, die ihre Immobilie vor weniger als drei Jahren gebaut oder gekauft haben, und 20.000 Euro für alle anderen Fälle.

Die gleichzeitige Nutzung von Förderungen von der KfW oder dem BAFA und steuerlichen Förderungen zusammen mit dem Riester-Guthaben ist nicht möglich.

Um das Guthaben aus dem Wohn-Riester-Vertrag auszahlen zu lassen, musst du einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen. Dieser Antrag muss verschiedene Nachweise enthalten, wie einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die durchgeführte energetische Sanierungsmaßnahme. Zusätzlich musst du nachweisen, dass die Maßnahme den rechtlichen Mindestanforderungen entspricht, indem du einen Nachweis eines Fachunternehmens oder Energieberaters vorlegst. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Auszahlung des Guthabens nicht förderunschädlich bleibt, wenn das sanierte Objekt nicht dauerhaft genutzt wird. In diesem Fall kann es zu einer Rückforderung der staatlichen Förderung kommen.

Es ist zu beachten, dass das Riester-Guthaben zum Zeitpunkt der Auszahlung möglicherweise niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beträge und gewährten Zulagen. Riester-Verträge unterliegen in der Rentenphase immer der Steuerpflicht, unabhängig davon, ob das Geld bereits in die Immobilie investiert wurde. Das investierte Riester-Guthaben wird im Wohnförderkonto erfasst und mit einem fiktiven Zinssatz von zwei Prozent pro Jahr verzinst. Bei Rentenbeginn erhält der Wohn-Riester-Nutzer eine Mitteilung über den zu versteuernden Betrag gemäß dem Wohnförderkonto.

Durch Wohn-Riester haben Sparer die Möglichkeit, ihr angespartes Kapital für eine energetische Sanierung zu nutzen und dadurch ihre Wohnsituation nachhaltig zu verbessern. Durch Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern und Türen, die Installation effizienter Heizungsanlagen und die Optimierung des Energieverbrauchs können nicht nur Komfort und Wohnqualität gesteigert, sondern auch Energiekosten gesenkt werden. Es ist jedoch ratsam, sich vorab über die genauen Voraussetzungen und mögliche Einschränkungen zu informieren.

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