Gestaltungsmissbrauch vermeiden: Steuervorteile bei Verkauf an Kinder sichern

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In Deutschland gibt es zahlreiche Fälle, in denen nahestehende Personen oder Unternehmen Liefer- und Leistungsbeziehungen eingehen. Dabei sind Steuervorteile oft von großer Bedeutung. Besonders beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich dadurch neue Chancen für Abschreibungen.

Steuersparen durch Verkauf von Mietwohnungen an die nächste Generation

In Deutschland ist es üblich, langjährig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Dadurch können die Kinder das volle Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich nutzen.

Bei Geschäften zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen müssen spezifische Regelungen im Steuerrecht beachtet werden. Es ist unerlässlich sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht die Herausforderungen, die bei der Erlangung der gewünschten steuerlichen Anerkennung zu beachten sind.

Das Gericht urteilte, dass es sich um eine Schenkung handelte und nicht um einen entgeltlichen Verkauf.

Die Eltern entschieden sich nach Abschluss des Kaufvertrags dazu, den Kindern den Kaufpreis zu schenken. Das Finanzamt entdeckte diesen Vorgang und das Gericht wertete es als Gestaltungsmissbrauch. Die Richter waren der Meinung, dass es sich nicht um einen Verkauf gegen ein Entgelt handelte, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Möglichkeiten zur Abschreibung nutzen.

Nach Einschätzung von Schulz handelte es sich um eine gute Gestaltung, die jedoch nicht bis zum Ende konsequent umgesetzt wurde. Ein positiver Aspekt für die Kinder war, dass sie im Rahmen der Grundstücksumschreibung die noch nicht abbezahlten Schulden der Eltern übernehmen durften und diese nun als steuermindernde Anschaffungskosten geltend machen konnten.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster unterstreicht die Wichtigkeit, bei Geschäften zwischen Angehörigen die Vereinbarungen vollständig zu erfüllen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erlangen. Gestaltungsmissbrauch führt zur Verwerfung der Steuervorteile und kann Nachteile für alle Beteiligten mit sich bringen.

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