Bildungsgutschein abgelehnt? Voraussetzungen 2020, maximale Höhe für Arbeitnehmer und Berufstätige

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Der Antrag auf einen Bildungsgutschein wurde abgelehnt? Vielleicht lohnt sich ein Einspruch! Was fordert im Jahr 2020 die Arbeitsagentur für Förderung der Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer?

Der Bildungsgutschein für Arbeitnehmer und Berufstätige

Auch im Jahr 2020 stellt sich wieder die Frage, ob der Bildungsgutschein für Arbeitnehmer und Berufstätige eine Möglichkeit ist, die eigene Weiterbildung zu ermöglichen.

Gut zu wissen: Der Bildungsgutschein basiert auf dem § 81 SGB III, der besagt, dass die Bildungskosten für Arbeitnehmer bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden müssen. Die Förderung durch die Arbeitsagentur ist dabei in voller Höhe möglich, sodass die Teilnehmer nichts dazu bezahlen müssen.

Ist der Bildungsgutschein übertragbar?

Der Gutschein wird personengebunden vergeben und ist nicht übertragbar! Außerdem ist seine Gültigkeit ebenso festgelegt wie die Art der Fortbildungsmaßnahme bzw. der Fachbereich derselben. Teilweise können regionale Beschränkungen vorgegeben sein.

Welche Gültigkeitsfristen gelten?

Wichtig: Der Bildungsgutschein muss innerhalb seines Gültigkeitszeitraums eingelöst werden. Ein Gutschein, der im Jahr 2020 vergeben wird und für eine Bildungsmaßnahme in diesem Jahr gedacht ist, kann also nicht im Folgejahr eingelöst werden. Sollte die Gültigkeitsfrist überschritten werden bzw. findet sich keine passende Fortbildung, verfällt der Gutschein. Er muss in der Folge neu beantragt werden.

Kann ich einen beliebigen Bildungsträger auswählen?

Das Bildungsangebot muss für die Förderung zugelassen sein, der Bildungsträger kann selbst gewählt werden. Einen rechtlichen Anspruch hat aber niemand auf die Vergabe des Gutscheins, was auch in 2020 zu Ablehnungsbescheiden führen dürfte bzw. schon geführt hat.

Inwieweit die Bundesregierung sich angesichts der drohenden Wirtschaftskrise auf die Unterstützung von Wirtschaft oder Bildung konzentriert, bleibt abzuwarten. Bildungsgutscheine bleiben in 2020 in jedem Fall Einzelentscheidungen.

Video: der Bildungsgutschein leicht erklärt

Voraussetzungen für die Ausgabe des Gutscheins

Der Bildungsgutschein für Berufstätige wird nur ausgegeben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zuerst muss dafür eine Beratung durch die Agentur für Arbeit stattgefunden haben. Auch die Jobcenter sind Anlaufstellen für diese Beratung.

Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Teilnahmen an der gewünschten Weiterbildung nötig ist, um den momentanen Job zu behalten. Wurden dort beispielsweise technische oder fachliche Neuerungen eingeführt, müssen diese in das eigene Wissen überführt werden. Im Rahmen einer finanzierten Weiterbildung ist das möglich.

Die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein auf einen Blick:

  • drohende Arbeitslosigkeit
  • bereits vorliegende Arbeitslosigkeit (Gutschein ist nicht nur für Berufstätige!)
  • Teilnahme an der Weiterbildung sichert den Arbeitsplatz
  • Teilnahme an der Weiterbildung sorgt für die berufliche Eingliederung
  • Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses ist möglich

Ein Antrag wird häufig abgelehnt, wenn sich die Weiterbildung auf einen engen Nischenmarkt bezieht. Das heißt, wenn diese für einen Beruf gedacht ist, in dem es ohnehin wenig bis keine Arbeitsplätze gibt, wird die Weiterbildung nicht gefördert. Auch dann, wenn eine bereits bestehende Arbeitslosigkeit ohnehin bald als beendet gesehen werden kann, wird der Antrag auf einen Gutschein abgelehnt werden.

In welcher Höhe erfolgt die Förderung?

Wer zahlt? Arbeitgeber oder Arbeitsamt?

Die Kosten, die im Einzelfall übernommen werden, sind von den individuellen Voraussetzungen abhängig. Das bedeutet, dass bei einer Weiterbildung für Berufstätige auch der Arbeitgeber einen Teil der Kosten für die Weiterbildung übernehmen kann. Die Arbeitsagentur kommt dann nur für die Restsumme auf.

Und wenn ich bereits arbeitslos bin?

Wer bereits arbeitslos ist, kann die Kosten für die Weiterbildung komplett durch die Arbeitsagentur erstattet bekommen bzw. trägt diese die Kosten direkt. Im individuellen Gespräch wird der Kostenrahmen abgesteckt, das heißt, dass es hier nicht möglich ist, eine genaue Summe der maximalen Förderungshöhe zu nennen.

Getragen werden unter anderem diese Kosten:

  • Fahrtkosten
  • Kosten für Aufwendungen und Verpflegung
  • Kosten für die Unterkunft bei auswärtiger Unterbringung
  • eventuelle Kosten für Arbeitskleidung
  • Kosten für die Kinderbetreuung
  • Prüfungsgebühren

Kurzum: Es wird eine Aufstellung aller Kosten erstellt, die im Rahmen mit der Weiterbildung entstehen und die dabei zu berücksichtigen sind. Die Arbeitsagentur entscheidet dann nach Prüfung des Falles, welche Kosten wirklich übernommen werden und welche eventuell doch selbst zu tragen sind. Die Höhe kann dabei stark variieren.

Wer bereits <strong>arbeitslos</strong> ist, kann die Kosten für die Weiterbildung <strong>komplett</strong> durch die Arbeitsagentur erstattet bekommen bzw.  ( Foto: Shutterstock-Edler von Rabenstein)

Wer bereits arbeitslos ist, kann die Kosten für die Weiterbildung komplett durch die Arbeitsagentur erstattet bekommen bzw. ( Foto: Shutterstock-Edler von Rabenstein)

In welcher Höhe werden Kosten der Ausbildung übernommen?

Während ein Antragsteller eine Weiterbildung in der gleichen Stadt durchführen will und hier täglich die Weiterbildungsstätte aufsuchen kann, muss ein anderer in einer anderen Stadt übernachten. Kann der Partner daheim die Kinder nicht betreuen oder handelt es sich um eine alleinerziehende Person, muss die Kinderbetreuung ebenfalls finanziert werden.

Auch die Dauer der Maßnahme wirkt sich auf die Höhe der Förderung aus, daher sind exakte Höhen kaum zu nennen und Bildungsgutscheine untereinander schwer zu vergleichen. Wichtig ist aber, dass zwar alle Kosten übernommen werden, jedoch sollte immer vom geringstmöglichen Betrag ausgegangen werden. Für die Übernachtung ist eine angemessene Unterkunft zu wählen, das Hotel mit fünf Sternen bezahlt keine Arbeitsagentur.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Wie bereits oben erwähnt, haben sowohl Berufstätige, die von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind, Anspruch auf den Bildungsgutschein als auch Arbeitslose, sofern diese ihre berufliche Neuorientierung anstreben.

Auch eine Umschulung ist möglich und wird entsprechend gefördert. Wichtig ist immer die Beratung in der Arbeitsagentur, danach entscheidet diese vorab, ob und in welcher Höhe eine Vergabe eines Bildungsgutscheins möglich ist.

Wie und wo erhalte ich einen Bildungsgutschein?

Die eher abschreckende Variante der Beantragung eines Bildungsgutscheins zeigt dieses Video:

Video: Klaus erklärt Bildungsgutscheine – EXTRA 3 – NDR

Ganz so schwierig ist es in der Realität aber nicht, einen Bildungsgutschein zu bekommen. Für alle, die Hartz IV Leistungen beziehen, ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner, alle anderen wenden sich bitte an die Agentur für Arbeit.

Beim Termin dort wird besprochen, warum eine Weiterbildung für den Antragsteller persönlich wichtig ist. Danach wird geprüft, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen.

Wird diese Prüfung positiv entschieden, geht es um die Art der Weiterbildung oder Umschulung und darum, wie sich die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt dadurch entwickeln könnten.

Wann muss ich den Bildungsgutschein einlösen?

Der Bildungsgutschein wird beim Träger der Weiterbildungsmaßnahme unbedingt vor Beginn derselben eingereicht, der Träger muss die Teilnahme bestätigen. Nun bekommt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein entsprechendes Formular, mit dessen Hilfe geprüft werden kann, ob die Maßnahme wirklich geeignet ist. Ist auch hier die Entscheidung positiv, kann die Maßnahme beginnen und die Kosten werden übernommen.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein?

Noch einmal der Hinweis: Auf Bildungsgutscheine gibt es keinen Rechtsanspruch! Es handelt sich vielmehr um eine Kann-Leistung, die gewährt werden kann, aber nicht muss. Die richtige Vorbereitung ist hier das A und O, um den Antrag bewilligt zu bekommen.

 Auf Bildungsgutscheine gibt es keinen Rechtsanspruch!  ( Foto: Shutterstock- fizkes_)

Auf Bildungsgutscheine gibt es keinen Rechtsanspruch! ( Foto: Shutterstock- fizkes_)

Wie kann ich eine Umschulung machen?

Arbeitnehmer können eine Umschulung anstreben, wenn ihr aktueller Job keine Zukunftsaussichten mehr hat. Auch Arbeitslose, die keinen qualifizierenden Berufsabschluss vorweisen können oder einen Abschluss in einem Beruf haben, der keine Stellen mehr hergibt, kommen für eine Umschulung infrage.

Dabei wird der einst erlernte Beruf gewechselt, was teilweise auch aus gesundheitlichen Gründen nötig werden kann. Doch gerade Umschulungswillige werden oft mit einer Ablehnung konfrontiert, wenn sie einen Gutschein für die Umschulung beantragen. Wird dieser abgelehnt, sollte fristgemäß Einspruch eingelegt werden!

Wie begründe ich meinen Wusch zur Umschulung?

Bei einer Umschulung sollte die Begründung immer gut überlegt sein und Arbeitnehmer müssen hinreichend darstellen, warum diese Maßnahme für sie unverzichtbar ist. Leichter wird dies bei einem gesundheitlich nötigen Wechsel des Berufs, schwerer bei einer selbst in dieser Form eingeschätzten nicht ausreichenden Qualifizierung für einen Beruf.

Welche Fristen muss ich für den Widerspruch bei Ablehnung einhalten?

Wenn Sie Widerspruch gegen eine Ablehnung des Bildungsgutscheins einlegen, dann gilt die Widerspruchsfrist gemäß dem § 84 Abs.1 S.1 SGG:

Zitat:     „Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 36a Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat.“

Wann beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen?

Die Bekanntgabe der Ablehnung lässt die Widerspruchsfrist beginnen. Die bekanntgabe ist allerdings nicht der Tag, an dem Ihnen die Ablehnung zugeht. Es ist nach § 37 Abs. 2 SGB X der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben.

Teilnahme an der Weiterbildung sichert den Arbeitsplatz der Zukunft. ( Foto: Shutterstock- fizkes )

Teilnahme an der Weiterbildung sichert den Arbeitsplatz der Zukunft. ( Foto: Shutterstock- fizkes )

Wer bekommt die Bildungsprämie?

Die Bildungsprämie unterscheidet sich von Bildungsgutscheinen: Hier geht es zwar auch um die Weiterbildung, übernommen werden aber nur die Hälfte der Kosten. Maximal werden diese bis zu einer Höhe von 500 Euro getragen.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die Bildungsprämie ist für alle gedacht, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Das im Jahr zu versteuernde Einkommen darf 20.000 Euro nicht überschreiten, bei Verheirateten sind 40.000 Euro die Grenze.

Wo kann ich die Bildungsprämie bekommen?

Diese Prämie richtet sich an alle, die sich beruflich fortbilden wollen, beantragt wird sie in einer der bundesweit verteilten 530 Beratungsstellen.

Wichtig: Die nötigen Unterlagen müssen zum Beratungsgespräch mitgebracht werden, wozu zum Beispiel der der Personalausweis und Einkommensnachweise gehören.

Hier finden Sie die Liste der Beratungsstellen.

Der Antrag auf den Bildungsgutschein wurde abgelehnt: Was nun?

Die Vorgehensweise bei der Vergabe der Bildungsgutscheine ist nicht immer ganz leicht zu verstehen und nicht selten flattert ein Ablehnungsbescheid ins Haus. Nun gilt es, die genannten Fristen einzuhalten und unbedingt Einspruch gegen die Ablehnung einzulegen.

Ganz wichtig: Wer gegen die Ablehnung notfalls auch vor Gericht gehen möchte, muss zwingend Widerspruch einlegen! Nur wenn dieser vorliegt, sind weitere rechtliche Schritte überhaupt möglich. Ohne Widerspruch wird der Bescheid rechtskräftig, eine Weiterbildung oder Umschulung kann mit dem betreffenden Antrag nicht mehr bewilligt werden. Soll eine solche Maßnahme dennoch durchgeführt werden, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Das Bildungsangebot muss für die <strong>Förderung zugelassen</strong> sein, der Bildungsträger kann selbst gewählt werden.  ( Foto: Shutterstock- dotshock )

Das Bildungsangebot muss für die Förderung zugelassen sein, der Bildungsträger kann selbst gewählt werden. ( Foto: Shutterstock- dotshock )

Wo kann ich Widerspruch einreichen?

Der Widerspruch selbst wird beim Jobcenter eingereicht oder bei der Agentur für Arbeit, maßgeblich ist die Adresse, die den Antrag abgelehnt hat. Entsprechende Musterbriefe für einen solchen Widerspruch finden sich im Internet zur Genüge.

Es kann kein telefonischer Widerspruch eingelegt werden, dieser ist nicht rechtswirksam. Möglich ist es allerdings, dass der Widerspruch mündlich zu Protokoll gegeben wird, was in der Protokollstelle der Behörde durchführbar ist. Wird ein Widerspruch per E-Mail eingereicht, muss eine qualifizierte Signatur darunter zu finden sein.

Wie begründe ich den Widerspruch?

Eine Begründung für den Widerspruch ist nicht nötig! Dennoch kann es sein, dass sich durch eine gute Begründung Änderungen leichter ergeben bzw. die Bearbeiter von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt werden können.

Wichtig: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei der ablehnenden Geschäftsstelle eingehen, was sich aus der rechtlichen Widerspruchsfrist in § 84 SGB III ergibt.

Wurde diese Frist verpasst, muss eine anerkannte entschuldigende Begründung angegeben werden. Diese ermöglicht die Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand. Es ist daher besser, sich bereits vorab wichtige Fristen zu notieren, um im Ernstfall diese einhalten zu können.

Benötige ich zum Widerspruch einen Anwalt?

Ein Anwalt ist für das gesamte Verfahren nicht vonnöten, die Sozialberatung offeriert allerdings kostenfreie Beratungsangebote, die auch auf die rechtliche Seite des Verfahrens abzielen.

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